Allgemeine Geschäftsbedingungen:

 

Rücktritt des Kunden

1. Ein Rücktritt des Kunden von dem geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Vermieters. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.

2. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Vermieters oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung.

3. Sofern zwischen dem Vermieter und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Vermieters auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Vermieter ausübt.

4. Dem Vermieter steht es frei, den ihm entsprechenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Der Kunde ist dann verpflichtet

• bis 40 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 10%;

• 39 bis 30 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 30%;

• 29 bis 20 Tage vor Anreisedatum Berechnung von 50%;

• 19 Tage bis zum Anreisedatum Berechnung von 80%;

• bei Nichtanreise Berechnung von 90% des vertraglich vereinbarten Preises ohne Frühstück zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Reise-Versicherungen

Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Diese können Sie bei jedem Versicherungsunternehmen abschließen. Auf Wunsch senden wir Ihnen die entsprechenden Unterlagen gern zu.

Rücktritt des Vermieters

1. Sofern ein Rücktrittsrecht des Kunden innerhalb einer bestimmten Frist schriftlich vereinbart wurde, ist der Vermieter in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Vermieters auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.

2. Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsdrohung nicht

geleistet, so ist der Vermieter ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

3. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls:

• höhere Gewalt oder andere vom Vermieter nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

• Ferienwohnungen unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z.B. in der Person des Kunden oder des Zwecks, gebucht werden;

• der Vermieter begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die  Inanspruchnahme der Vermietungsleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Vermieters in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Vermieters zuzurechnen ist;

• ein Verstoß gegen oben genannten Geltungsbereich Absatz 2 vorliegt.

4. Der Vermieter  hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen.

5. Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieters entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.